Teilnahmebedingungen / AGB – Tippgeber-Programm der HEA Immobilien GmbH
1. Geltungsbereich
Diese Teilnahmebedingungen regeln die Zusammenarbeit zwischen der HEA Immobilien GmbH („HEA“) und Personen, die als Tippgeber tätig werden möchten („Tippgeber“).
2. Teilnahmeberechtigung
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Tippgeber können alle volljährigen, natürlichen Personen sein.
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Mitarbeitende, Geschäftspartner oder deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
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Der Tippgeber muss über eine gültige Bankverbindung in der EU verfügen.
3. Definition „Tipp“
Ein Tipp ist der Hinweis auf eine zum Verkauf stehende Immobilie (Haus, Wohnung, Grundstück), deren Eigentümer HEA bislang nicht bekannt war.
Der Tipp muss mindestens folgende Informationen enthalten:
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vollständige Adresse des Objekts
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Name und Kontaktmöglichkeit des Eigentümers
4. Ablauf
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Der Tippgeber übermittelt den Hinweis an HEA (z. B. telefonisch, per E-Mail oder über das Tippgeber-Formular).
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HEA prüft den Tipp und entscheidet, ob ein Kontakt mit dem Eigentümer aufgenommen wird.
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Kommt es aufgrund des Tipps zu einem rechtsgültigen Maklervertrag mit dem Eigentümer und anschließend zu einem erfolgreichen Verkauf, erhält der Tippgeber die vereinbarte Vergütung.
5. Vergütung
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Der Tippgeber erhält 5 % der von HEA erzielten Netto-Maklerprovision (ohne Umsatzsteuer).
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Die Auszahlung erfolgt nach vollständigem Zahlungseingang der Maklerprovision bei HEA.
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Ansprüche entstehen nur, wenn die Immobilie tatsächlich durch HEA erfolgreich verkauft wurde.
6. Pflichten des Tippgebers
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Der Tippgeber ist verpflichtet, nur wahrheitsgemäße Angaben zu machen.
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Der Tippgeber darf keine Informationen weitergeben, deren Weitergabe gegen gesetzliche Bestimmungen oder Rechte Dritter verstößt.
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Eine Verpflichtung zur Tätigkeit als Handelsvertreter, Makler oder in anderer Form besteht nicht.
7. Steuern und Abgaben
Die Tippgebervergütung kann steuerpflichtig sein. Der Tippgeber ist selbst verantwortlich für die ordnungsgemäße Versteuerung.
8. Haftung
HEA übernimmt keine Gewähr für die Annahme oder den Erfolg eines Tipps. Für unrichtige Angaben des Tippgebers haftet ausschließlich dieser selbst.
9. Vertraulichkeit & Datenschutz
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HEA behandelt alle personenbezogenen Daten vertraulich und gemäß den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.
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Der Tippgeber erklärt sich mit der Verarbeitung seiner Daten im Rahmen des Tippgeber-Programms einverstanden.
10. Schlussbestimmungen
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Änderungen oder Ergänzungen dieser Teilnahmebedingungen bedürfen der Schriftform.
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Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bedingungen unberührt.
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Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von HEA Immobilien.